Am 01.11.2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Sicher haben Sie schon gehört von der Untersuchungspflicht auf Legionellen.

Diese hat zum einen eine Meldepflicht und zum anderen eine Untersuchungspflicht mit sich gebracht.

Eigentümer einer zentralen Trinkwasseranlage, bei welcher entweder das Speichervolumen des Trinkwassererwärmers mindestens 400 Liter beträgt oder das Rohrleitungsvolumen zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mindestens 3 Liter, betreffen diese Pflichten.

 

Ist in der Trinkwasseranlage eine Zirkulationsleitung vorhanden, wird diese bei der Bemessung nicht berücksichtigt.

 

Unter die Regelung fallen keine Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Regelung gilt auch für Wohnanlagen und für gewerblich genutzte Anlagen.

Die Untersuchungen dürfen im Rahmen der Trinkwasserverordnung nur von Laboratorien durchgeführt werden, die die Anforderungen der Trinkwasserverordnung einhalten (siehe § 15 Absatz 4 TrinkwV, auch im Werkzeugset enthalten).

 

Die Untersuchungsstellen, die diese Anforderungen erfüllen, sind in einer Liste der zuständigen obersten Landesbehörden oder einer von ihr benannten Stelle gelistet. Die Liste der Trinkwasseruntersuchungsstellen findet man am schnellsten im Internet mit dem Suchbegriff  Trinkwasseruntersuchungsstellen.

Die Untersuchung ist einmal jährlich durchzuführen.

 

Soweit die Vorschrift bisher.

 

Der Bundesrat hat letzte Woche eine Änderung beschlossen. Das bedeutet, nach den mir im Moment vorliegenden Informationen, dass die Zeiträume zwischen den einzelnen Legionellenprüfungen verlängert werden auf drei Jahre und, dass die die Meldepflicht erst im Oktober 2013 ausläuft (bisher 31.10.2012).

Das Prozedere im Ministerium ist nun so, dass der Gesetzeswortlaut noch überprüft werden muss und erst dann dem Minister zur Unterschrift vorgelegt wird. Dann kann das Gesetz veröffentlicht werden.

Dem dürfte nun nichts mehr im Wege stehen.

 

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